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Das Titelbild der Seite Naturschutz zeigt eine Freileitung in der Landschaft, im Vordergrund ist ein Gewässer und viele Bäume und Sträucher zu sehen, im Hintergrund eine Autobahnbrücke (Bildquelle: StMWi).

Naturschutz

Der Bau von Stromleitungen ist wie andere größere Infrastrukturprojekte, etwa der Straßenbau, immer mit einem großen Eingriff in die Natur verbunden. Durch eine geeignete Trassenwahl ist es möglich, größere Konflikte mit Naturschutzbelangen zu vermeiden.

Der Eingriff kann Tiere und Pflanzen, die Funktionalität des Biotopverbunds, das Landschaftsbild sowie die gewachsene historische Kulturlandschaft betreffen. Die Natur wird sowohl während der Baumaßnahmen, z. B. durch den Baulärm, als auch während des Betriebs, etwa durch das Freihalten der Leitungstrassen von tiefwurzelnden Pflanzen, beeinträchtigt.

In Nationalparks, Naturschutzgebieten, Kernzonen von Biosphärenreservaten, gesetzlich geschützten Biotopen, Natura 2000-Gebieten, flächenhaften Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen ist die Errichtung von Stromleitungen in der Regel nicht zulässig.

Freileitung oder Erdkabel?

Die Frage, ob eine ober- oder unterirdische Leitung besser für den Naturschutz ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Zunächst kommt es auf das spezifische Ökosystem des jeweiligen Trassenabschnitts an, weshalb die Auswahl der Trasse eine große Rolle spielt. Für die verschiedenen Schutzgüter (z. B. Pflanzen, Tiere, Böden, Gewässer) kann außerdem jeweils ein anderer Leitungstyp schonender sein.

  • Erdkabel sind für den Schutz von Vögeln und das Landschaftsbild in der Regel vorteilhafter als Freileitungen.
  • Bei der Verlegung von Erdkabeln werden allerdings die im Trassenbereich liegenden Lebensräume beeinträchtigt, zudem haben sie stärkere Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt.
  • Werden Erdkabel in landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen verlegt, sind damit in der Regel weniger gravierende Wirkungen auf Natur und Landschaft verbunden als durch Freileitungen.
  • Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Trassenwahl, die sensible Gebiete wie beispielsweise Schutzgebiete, Biotope, Moore oder Auen soweit wie möglich umgeht.

Freileitungen: Gefahr für Vögel

Der größte Teil des deutschen Hoch- und Höchstspannungsnetzes ist als Freileitung ausgeführt und für Vögel lebensgefährlich. Die Tiere können mit den Leiterseilen von Freileitungen kollidieren. Vor allem die eher dünnen „Erdseile“, die am obersten Teil des Mastes angebracht sind, werden von Vögeln schlecht wahrgenommen. Ein Gutachten des NABU schätzt, dass jährlich 1-1,8 Millionen Brutvögel und 500.000 bis 1 Million Rastvögel durch Kollisionen an Stromübertragungsleitungen sterben. Zusätzlich sterben viele Vögel durch Stromschläge an ungesicherten oder unzureichend gesicherten Mittelspannungsleitungen.

Vogelschutz

Im Verteilnetz (Mittelspannung) gibt es die gesetzlich verbindiche Anwendungsregel VDE-AR-N 4210-11 zur Umsetzung des Vogeschutzes bei Neubauten und zur Nachrüstung. Der notwendige Vogelschutz wird auch im Hoch- und Höchstspannungsbereich immer mehr wahrgenommen und umgesetzt. Dort werden vorrangig in sensiblen Gebieten mit erhöhtem Vogelflug Markierungen angebracht, die die Leiterseile für anfliegende Vögel besser sichtbar machen.

Instrumente zur Vorsorge und zum Naturschutz

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind beim Stromnetzausbau zu minimieren. Bereits bei der Planungsphase werden daher die Naturschutzbelange durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sowie Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung frühzeitig berücksichtigt.

Können nach einer sachgerechten Abwägung aller betroffenen Belange Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht gänzlich vermieden werden, müssen diese ausgeglichen werden (Kompensation). Wie dieser naturschutzrechtliche Ausgleich umgesetzt werden kann, zeigt das von Tennet dargestellte Beispiel Ostbayernring.