Energieeinspar-Contracting an zwei Schulzentren

Das Energieeinsparcontracting hat dem Landkreis Traunstein unmittelbar nach der Umsetzung des Projektes geholfen, die Kosten zu stabilisieren.
Projektträger: Landkreis Traunstein

Beschreibung

Auslöser

Im Jahr 2009 hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. dem Landratsamt Traunstein angeboten, an kommunalen Liegenschaften Optimierungspotenziale im energetischen Bereich zu ermitteln. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden an zwei Schulzentren in Traunstein erste Erfassungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass eine umfassende Optimierung möglich ist.

Durchführung

Auf beiden Liegenschaften befinden sich neun Gebäude mit ca. 45.000 m² Nettogeschossfläche, in denen mehrere Schulen, eine Dreifach-Turnhalle und das Landwirtschaftsamt untergebracht sind. Die Finanzierung sollte über ein Energieeinsparcontracting abgewickelt werden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden daraufhin im Kreisausschuss präsentiert. Der Ausschuss legte fest, dass in einem Ausschreibeverfahren die Erstellung einer Grobanalyse erforderlich ist. Auf diese Weise wurde der Weg für die weiteren Schritte in Richtung Energieeinsparcontracting bereitet. Der Pflichtenkatalog für die Bewerber forderte eine umfassende CO₂-Einsparung, die Sanierung der Heizzentralen, sowie eine technische Aktualisierung von Heizkreisverteilern. Die beratende Begleitung zur Grob- und Feinanalyse wurde von der LfA Förderban Bayern anteilig gefördert.

Bei der Abstimmung zur Umsetzung musste der beste Bewerber eine Feinanalyse erstellen, die sowohl die technischen Rahmenbedingungen, als auch die Nutzeranforderungen erfasste. Mit dem Landratsamt Traunstein wurden die Anforderungen und die Erwartungshaltung abgestimmt und ein detailliertes Maßnahmenkonzept erstellt. Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation wurden nur Maßnahmen ausgewählt, die sich über die Energieeinsparung realisieren ließen und in einem für den Contractor möglichen Zeitraum lagen. Das Maßnahmenkonzept umfasste unter anderem den Bau eines gasbetriebenen Blockheizkraftwerks (BHKW) und einer Holzhackschnitzelheizung auf beiden Liegenschaften. Für die Spitzenlast und störungs- oder wartungsbedingte Stillstandszeiten sollten Gaskessel aufgebaut werden. Darüber hinaus wurde geplant, dass ein Einzelraumregler die Konditionierung der jeweiligen Räume vornimmt. Als herausragendes Element wurde die Verbindung mit dem Klassenzimmerbelegungsprogramm gesehen. Eine automatische Datenabfrage ermittelt, welche Räume überhaupt aufgeheizt werden müssen. An einem Gebäude wurde aufgrund der massiven Wärmeverluste zudem eine Wärmedämmung vorgesehen. Für die Maßnahme wurde die Finanzierung nach detaillierten Abstimmungen so vereinbart, dass eine Vertragslaufzeit von 15,4 Jahre festgeschrieben wurde.

Während des Aufbaus wurden die notwendigen Aufgabenverteilungen für den laufenden Betrieb im Detail beschrieben und übergeben. Auch die am jeweiligen Standort zuständigen Hausmeister müssen wissen, was bei Unregelmäßigkeiten zu tun ist, die nicht unbedingt als Meldung bei der Gebäudeleittechnik ankommen. Am Ende der Umsetzung wurden die Maßnahmen im Detail abgenommen. Mit der Abnahme ist laut der vertraglichen Vereinbarung jede der Anlagen in das Eigentum des Landratsamtes übergegangen. Jedoch liegt es weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Contractors, die Einsparung gemäß den vereinbarten Rahmenbedingungen zu realisieren.

Als ein Nachteil des Contractings ist der möglicherweise "gefühlte Komfortverlust" zu nennen, da die Nutzerbeeinträchtigungen vom Contractor nicht ausnahmslos abgewendet werden konnten. Für viele der bereits vor dem Projekt bestehenden Kritikpunkte, konnte nun der Contractor verantwortlich gemacht werden. Der wesentliche Vorteil des Energieeinsparcontractings liegt darin, dass umfassende Maßnahmen umgesetzt werden konnten – ohne diese in den Finanzplan aufnehmen zu müssen. Im Haushalt taucht lediglich die Ausgabe der Leistung an den Contractor auf, wobei sich diese Summe dank der geringeren Kosten für Strom und Wärme ausgleicht. Hinzu kommt, dass in einem Energieeinsparcontracting wesentlich bessere Ergebnisse erzielt werden können, als bei eigens umgesetzten Optimierungen. Das liegt unter anderem daran, dass der Contractor für die Vertragslaufzeit ein gesteigertes Interesse an einer dauerhaften Vergütung zur Abfinanzierung seiner Investitionen hat.

Nach den ersten vier vollständigen Betriebsjahren kann man dem Projekt insgesamt sehr positive Effekte abgewinnen. Zum einen hat sich die prognostizierte Kostenentwicklung positiv abgezeichnet. Lediglich in den Jahren 2012 bis Mitte 2013 waren die tatsächlichen Energiekosten des Landkreises etwas höher, da bewusst eine sehr gute (und teurere) Hackschnitzelqualität erworben wurde. Das Energieeinsparcontracting hat dem Landkreis Traunstein unmittelbar ab der erfolgten Umsetzung geholfen, die Kosten zu stabilisieren. Ab 2028 sind bei einer Energiekostensteigerung von durchschnittlich 5 % pro Jahr in etwa die gleichen Energiekosten wie im Jahr 2011 zu erwarten. Durch die Optimierung der Energiebereitstellung mit den Gas-BHKWs und der Teilumstellung der Versorgung auf Hackschnitzelanlagen, konnte das energiepolitische Ziel des Landkreises Traunstein wesentlich vorangetrieben werden.

Tipps

  • Noch nicht geplante, aber möglicherweise anstehende Sanierungsmaßnahmen bei der Vertragsgestaltung unbedingt miteinbeziehen.
  • Im Vertrag sollte festgehalten werden, dass die Sanierungsmaßnahmen vom Contractor ausnahmslos definiert werden können und der Großteil der daraus erzielten Einsparungen an ihn geht.
  • Im Vertrag sollte vereinbart werden, dass im Zweifelsfall der Auftraggeber das letzte Wort hat.
  • Im Rahmen des Energieeinsparcontractings sollte vom Contractor die Standfestigkeit der Anlagen sichergestellt und Defekte behoben werden.

Stolpersteine

  • Ungenaue Zeitpläne sind für die Nutzenden des Gebäudes nachteilig, z. B. bei lärmintensiven Arbeiten.
  • Der Interessenskonflikt zwischen Contractor und Auftraggeber - Einsparung versus Kostenreduktion ohne Komforteinschränkungen - führt häufig zu Missverständnissen.

Beispiel gemeldet: 08/2016

zuletzt aktualisiert: 04/2022