Förderung von Photovoltaik auf Ost- und/oder Westdächern

Die Gemeinde Ottobrunn fördert eine zeitlich entzerrte Stromproduktion durch PV-Anlagen auf Ost- und/oder Westdächern mit 10 % der Investitionskosten.
Projektträger: Gemeinde Ottobrunn

Beschreibung

Auslöser

Auslöser war zum einen die Feststellung, dass die Stromproduktion von Photovoltaikanlagen aufgrund der meist nach Süden ausgerichteten Anlagen einen sehr ungleichmäßigen Tagesverlauf aufweist und zum anderen, dass das Potenzial zur Stromproduktion auf Ost- und/oder Westdächern aufgrund der Ergebnisse des Ottobrunner Solarpotenzialkatasters nicht unbedeutend ist.

Durchführung

Das seit 1993 existierende Ottobrunner Energiesparförderprogramm wurde zu Beginn des Jahres 2014 um den Passus "Förderung von Photovoltaikanlagen auf Ost– und/oder Westdächern" erweitert. Um die Stromproduktion durch Photovoltaikanlagen tagsüber zu vergleichmäßigen soll Interessentinnen und Interessenten ein Anreiz geboten werden, auch nicht ganz optimal ausgerichtete Schrägdächer zur Installation von PV-Anlagen zu nutzen.

Festgelegt wurde in den Richtlinien, dass die Installation von PV-Anlagen auf mindestens 20° geneigten Schrägdächern, die zudem mindestens 60° in Richtung Osten und/oder Westen von der reinen Südausrichtung abweichen, mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 10 % der Investitionskosten gefördert werden. Die Höhe der Förderung orientiert sich an ca. der Höhe des Minderertrages aufgrund der nicht ganz optimalen Ausrichtung der Dachflächen.

Zur Beurteilung der geplanten Maßnahme muss vor Beginn des Vorhabens ein Antrag (mit Kopie des Lageplanes des Gebäudes sowie des Planes, aus dem die Orientierung und Neigung der Dachflächen hervorgeht) eingereicht werden

Beispiel gemeldet: 06/2014

zuletzt aktualisiert: 02/2024