Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie

Unsere Gemeinde fördert seit 1999 private Maßnahmen zur Erzeugung regenerativer Energie sowie zur Energieeinsparung.
Projektträger: Gemeinde Seefeld

Beschreibung

Auslöser

Die Gemeinde Seefeld hat sich Ende der 90er Jahre auf den Weg gemacht, eine nachhaltige, umwelt- und klimafreundliche Gemeinde zu werden, so dass 1997 die Lokale Agenda 21 Seefeld gegründet wurde. Als Teil dieser arbeitete 1998/99 der Arbeitskreis "Regenerative Energie" das "Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet" aus und stimmte es mit der Verwaltung ab. So wurde das Programm 1999 zum ersten Mal vom Gemeinderat bewilligt.

Durchführung

Das Förderprogramm gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wurde seitdem jährlich auf Antrag des Arbeitskreises "Regenerative Energie" der Agenda 21 im Gemeinderat neu genehmigt. Die Förderrichtlinien und Förderhöhen für bestimmte Zielgruppen wurden dabei von Zeit zu Zeit aufgrund von praktischen Erfahrungen, aktueller gesetzlicher Vorgaben und nach dem neuesten Stand technischer Entwicklungen modifiziert. Nicht ausgeschöpfte Mittel werden dem Förderziel entsprechend für kommunale Zwecke verwendet.

Gefördert werden verschiedene Energiesparmaßnahmen von Menschen, die eine Immobilie besitzen. Beispiele sind Maßnahmen zur Wärmedämmung, der Bau von Niedrigenergie- und Passivhäusern, der Einsatz von Thermographieaufnahmen und vieles mehr. Bedingt durch Fördermaßnamen von Bund und Land wurden im Lauf der Jahre die Schwerpunkte bei der Förderung in Seefeld variiert. Die Förderung durch dieses gemeindeeigene Programm ist auch neben anderen staatlichen Förderungen möglich, insgesamt darf aber die Mehrfachförderung nicht zu einer Überdeckung führen. Auf Wunsch werden an der Durchführung von Energiesparmaßnahmen interessierte Bürgerinnen und Bürger durch den Arbeitskreis "Regenerative Energie" der Agenda 21 bzw. durch einen Energieberater der Gemeinde vorab beraten.

Gefördert werden nur Maßnahmen, die über den von der jeweils aktuellen Energieeinsparverordnung vorgegebenen Standard hinausgehen.

Die durch das Förderprogramm erreichten Energieeinsparungen bzw. die Verringerung des CO₂-Ausstoßes werden erfasst und in einer jährlichen Statistik veröffentlicht. Die Antragstellenden verpflichten sich, der Gemeinde Seefeld die Verbrauchsdaten des betreffenden Objekts für den Zeitraum drei Jahre vor und drei Jahre nach der Durchführung der bezuschussten Maßnahmen mitzuteilen.

Bis einschließlich 2021 konnten durch das gemeindeeigene Förderprogramm bereits 500 Projekte durch eine Gesamtfördersumme von knapp 1,5 Mio. € finanziell unterstützt werden.

Neben den erreichten Energieeinsparungen ist noch ein weiterer Vorteil nicht von der Hand zu weisen: Ein erheblicher Teil der Maßnahmen wurde von lokalen Gewerbebetrieben ausgeführt, sodass auch die lokale Wirtschaft von dem Förderprogramm profitiert.

Tipps

  • Auf genaue Formulierungen (z. B. bei den Richtlinien) achten. Hier sollte man sich eventuell von einem Energieberater oder einer Energieberaterin unterstützen lassen.
  • Am Jahresende Erfahrungsaustausch mit der Verwaltung über die praktische Umsetzung des Programms. Daraufhin sollten eventuell die Richtlinien und/oder der Antrag überarbeitet werden.
  • Den Gemeinderat beteiligen. Am Jahresende den Nutzen des Programms erläutern und Statistiken über die Anträge, die Maßnahmen und die ausgezahlten Fördersummen vorlegen.

Stolpersteine

  • Es ist oftmals nicht so einfach, den Gemeinderat vom Nutzen eines gemeindlichen Förderprogramms zu überzeugen.

Beispiel gemeldet: 05/2014

zuletzt aktualisiert: 01/2022