Eine Kommune fördert Solarthermie

Die Finanzierung privater Anlagen zur Brauchwassererwärmung wird unterstützt.
Projektträger: Stadt Hallstadt

Beschreibung

Auslöser

Der Stadtrat der Stadt Hallstadt beschloss bereits in seiner Sitzung am 17.12.1997 die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Beschaffung und des Einbaus von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie (Brauchwassererwärmung).

Zweck der Förderung: Zum Schutz der Umwelt und im Interesse der Verbesserung der Luftqualität wird die Nutzung von Sonnenenergie bei privaten Betreibern der Stadt Hallstadt besonders gefördert.

Durchführung

Erforderlich für dieses Projekt ist ein Grundsatzbeschluss über die Art der Förderung. Weiterhin müssen die rechtlichen Grundlagen (Richtlinien) beschlossen werden. Nachdem diese Schritte erledigt wurden, wird den Bürgerinnen und Bürgern ein einheitliches Antragsformular zur Verfügung gestellt.

Sobald die Antragsformulare erneut eingereicht werden, wird über eine Förderung entschieden. Erst nach Mitteilung der Entscheidung darf mit dem Bau der Anlage begonnen werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise vorzulegen.

Nach örtlicher Überprüfung der Anlage wird ein Zuschuss von 30 % der Anschaffungskosten - höchstens jedoch 3.000 Euro - gewährt. Die Bearbeitung und Auszahlung der Förderung läuft eigenständig über die Stadtverwaltung Hallstadt.

Bei einer entsprechender Mehrheit im Gremium kann diese Art der Solarförderung verhältnismäßig schnell umgesetzt werden. Die Richtlinien sollte jedoch befristet geltend, damit auf eventuelle gesetzliche Änderungen leichter reagiert werden kann. Ebenso ist natürlich die gemeindliche Haushaltslage zu beachten und kann bei einer Begrenzung auf z. B. 2 Jahre leichter gesteuert werden.

Tipps

  • auf rechtliche Grundlagen achten
  • bürgerfreundliche Sprache und eindeutige Formulierungen in den Richtlinien verwenden

Beispiel gemeldet: 12/2010

zuletzt aktualisiert: 02/2024