Müllverbrennungsanlage wird Biomasseheizkraftwerk

Wir haben eine hohe Rohstoff- und Energieeinsparung durch die Folgenutzung erzielt.
Projektträger: Stadtwerke Landshut

Beschreibung

Auslöser

Zum Jahresende 2011 wurden die Stadt und der Landkreis Landshut an den Zweckverband Müllverwertung Schwandorf angeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde die Müllverbrennungsanlage (MVA) Landshut stillgelegt. Ursprünglich war ein Komplettrückbau der MVA vorgesehen.

Durch die Nachnutzung als Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) kann der vorhandene Gebäudebestand größtenteils weiter genutzt werden. Das neue BMHKW versorgt rund 4.000 Haushalte mit Heizwärme und rund 5.800 Haushalte mit Strom. Das BMHKW Landshut ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Landshuter Energie- und Klimaschutzziels, die Stadt bis zum Jahr 2037 zu 100 % mit regenerativer Energie zu versorgen.

Durchführung

Nach dem Stadtratsbeschluss vom 21.10.2011 zur Realisierung des Projekts musste für die Umnutzung der ehemaligen Müllverbrennungsanlage zum Biomasseheizkraftwerk der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Darüber hinaus wurde eine neue Genehmigung der Anlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich. Am 25.11.2011 wurde der Betrieb der Müllverbrennungsanlage eingestellt. Nach einer Grundreinigung und kleineren Umbaumaßnahmen ging das BMHKW noch im Dezember 2011 in Betrieb. Im Jahr 2012 werden nicht mehr benötigte Anlagenteile rückgebaut, die Anlage optimiert und die Fernwärmeauskopplung hergestellt. Ab Herbst 2012 kann die Anlage neben der Erzeugung von elektrischem Strom die ersten Kunden mit Wärme versorgen.

Die Anlage wird mit Landschaftspflegematerial und dem holzigen Anteil aus kommunalem Grüngut gefahren. Etwa 60.000 Tonnen Brennstoff werden jährlich benötigt. Damit ergibt sich eine interessante Verwertungsmöglichkeit für kommunales Grüngut. Insbesondere als Ergänzung zu kommunalen Vergärungsanlagen kann der holzige Anteil des Grüngutes im Biomasseheizkraftwerk Landshut optimal verwertet werden.

Ein wichtiger Aspekt für die Stadtwerke zur Umrüstung der ehemaligen MVA zu einem BMHKW war die Eigenstromerzeugung, die sich damit von vorher 8 Prozent auf 12 Prozent des Strombedarfs der Stadt erhöht hat. Das entspricht einer Stromproduktion von rund 19 GWh / Jahr. Damit können rund 5.800 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Altlastenbezug

Das BMHKW befindet sich auf einem Grundstück, auf dem ehemals Kiesabbau betrieben wurde. Die Kiesgrube wurde anschließend mit unbekanntem Material wiederverfüllt. Während des Betriebs der MVA waren Altlastuntersuchungen zur Bestimmung des Gefahrenpotentials nur begrenzt möglich. Nach deren Stilllegung und Umnutzung als BMHKW konnten nun Untersuchungen zur abschließenden Klärung des Altlastverdachts erfolgen. Sondierungen konnten dabei den Altlastverdacht nicht bestätigen. Aus den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen zur Nachsorge bei Stilllegung der MVA ergibt sich zusätzlich die Verpflichtung der Errichtung und Beprobung von Grundwassermessstellen. Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse ist zu erwarten, dass nur lokale schädliche Bodenveränderungen mit geringen Schadstoffkonzentrationen vorhanden sind, die ein niedriges Gefahrenpotential für das Grundwasser darstellen. Durch den Erhalt des größten Teils der Bestandsgebäude ist eine dauerhafte Abdichtung der Oberfläche gegen eindringendes Niederschlagswasser gewährleistet.

Zitate

  • Mit dem Biomasseheizkraftwerk sind wir auf dem Weg zu einem ökologisch und ökonomisch werthaltigen Unternehmen. In der Umrüstung lag eine Chance, die andere Kommunen sicher auch gerne hätten. (Armin Bardelle, Werkleiter des Biomasseheizkraftwerks Landshut)

Tipps

  • Die Müllverbrennungsanlage war privilegiert; für das Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) musste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden und Anlage musste nach BImSchG völlig neu genehmigt werden (Erstellung von Antragsunterlagen für Altanlage!)
  • In der Untersuchungs-/Planungszeit 2009 bis 2011 wurde das EEG zweimal geändert. Dadurch drei unterschiedliche Grundlagen für Wirtschaftlichkeit
  • Die zwingend zu beteiligenden Stellen ergeben sich aus dem BImSchG.

Beispiel gemeldet: 05/2012

zuletzt aktualisiert: 02/2022