Neubaugebiet Amperauen – Baugebiet der Zukunft

In dem Neubaugebiet wurde der Ausschluss von fossilen Energieträgern über den Grundstückskaufvertrag festgelegt.
Projektträger: Stadt Moosburg a. d. Isar

Beschreibung

Auslöser

Die Solarfreunde Moosburg e. V. (Energiewendeverein in Moosburg seit über 20 Jahren) haben das Projekt angestoßen und wesentlich zum Gelingen beigetragen. Ziel war es, eine vorbildliche Musterhaussiedlung zu verwirklichen, dessen Umsetzung auf weitere Baugebiete angewendet werden kann. Ziel war somit auch: 54 Erfolgsbeispiele mit zufriedenen und stolzen Hausbesitzenden.

Durchführung

Das Projekt wurde in folgenden Schritten umgesetzt:
- 2015: Entwicklung der Idee
- 2016: erste Gespräche in der Verwaltung
- 2017: Erstellung von unterschiedlichen Energiekonzepten
- Juni 2017: Es wurde der Beschluss gefasst, ein regeneratives Wärmenetz zu schaffen. Die Umsetzung war jedoch aufgrund fehlender Möglichkeit zur Realisierung einer Heizzentrale nicht machbar.
- 2017: Unterschriftenaktion der Solarfreunde Moosburg e. V.. Durch die Unterschriftenaktion wurde erreicht, dass ein neuer Beschluss gefasst wurde. Dieser sah wie folgt aus:
- Sept. 2017: Der Stadtrat entschied, zur Weiterverfolgung der Energiewendeziele die Unterlassung von fossilen Energieträgern in den jeweiligen Kaufverträgen festzuschreiben. Zudem wurde ein kommunales Foerderprogramm erarbeitet.

Ganz wichtig sind die Unterlassungsverpflichtungen im Kaufvertrag. Die jeweiligen Eigentümer/innen verpflichten sich gegenüber der Stadt es für immer zu unterlassen, das Gebäude mit Wärme- und Warmwassererzeugungsanlagen auszustatten, in denen Kohle, Erdöl, Erdgas oder Flüssiggas oder sonstige fossile Brennstoffe verwendet werden können. Die jeweiligen Eigentümer/innen verpflichten sich außerdem es für immer zu unterlassen, für den Betrieb der Anlagen zur Wärme- und/oder Warmwassererzeugung – sei es direkt oder indirekt z. B. mittels Wärmepumpe – anderen Strom als zertifizierten Ökostrom zu verwenden (Ökostrom mit RECS-Label ist dabei ausgeschlossen).

Bei den Grundstücken im Baugebiet, die als Sonnenhäuser ausgeschrieben wurden, ist es außerdem verboten, auf dem Vertragsgrundstück ein anderes Haus als ein sogenanntes "Sonnenhaus" zu errichten und zu bewohnen. Ein Sonnenhaus ist dabei definiert als ein Gebäude, dessen Wärme- und Warmwasserbedarf mindestens zur Hälfte durch eine vor Ort generierte und gespeicherte Solarenergie gedeckt ist.

Bei Verstoß gegen die jeweilige Unterlassungsverpflichtung wird eine Vertragsstrafe fällig.

Weiterhin wurde folgendes kommunale Förderprogramm zur Unterstützung der Bauwilligen aufgesetzt:
- 200 € Zuschuss für qualifizierte Energieberatung
- Bonus für energetischen Gebäudestandart: 1.000 € bei KfW 55; 2.000 € bei KfW 40; 3.000 € bei KfW 40 Plus
- Mikronahwärmenetz: 500 € pro Gebäude (mindestens 2 Gebäude; maximaler Förderbetrag: 2.000 €)
- 500 € Bonus für eine Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung
- Pufferspeicher für solare Heizungsunterstützung (mindestens 10 m² Kollektorfläche erforderlich): 1 € pro l (mind. 1.000 l; maximaler Bonus 5.000 €)
- zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Wärmebereitstellungsgrad muss größer 90% sein): 1.000 € Zuschuss
- weitere Förderprogramme: Solarthermie, PV, Lastenfahrrad

Zum Gelingen des Projektes haben folgende Veranstaltungen beigetragen:
- Informationsveranstaltungen
- kostenlose Energieberatungen
- Exkursionen zu vorbildlichen Neubauten

Tipps

  • Strategie: Fordern (z. B. verbindliche Vorgaben im Kaufvertrag)
  • Informieren (z. B. kostenlose Beratungen, Besichtigungen von Mustergebäuden)
  • Fördern (z. B. kommunales Förderprogramm)

Beispiel gemeldet: 08/2021

zuletzt aktualisiert: 01/2024