Unternehmen aufgepasst: Energieaudits werden Pflicht

Alle KMU (kleine und mittlere Unternehmen), die Teil eines Unternehmensverbundes mit insgesamt mehr als 250 Mitarbeitern sind, und alle nicht-KMU haben bis zum 05. Dezember 2015 erstmalig regelmäßige Energieaudits durchzuführen. Grundlage dieser Bestimmung ist das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem (nach DIN EN ISO 50001) oder ein EMAS-Umweltmanagementsystem betreiben, erfüllen bereits ihre Pflicht und müssen kein zusätzliches Energieaudit durchführen.

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Energie-Atlas Bayern:
Unternehmen – Energiemanagement