Kommunalrichtlinie: Fördersätze erhöht

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung hat Auswirkungen auf die Kommunalrichtlinie. Vom 01.08. bis 31.12.2021 gelten verbesserte Fördersätze. Je nach Maßnahme und kommunaler Situation sind Fördersätze bis 100 % möglich.

Folgende Neuerungen gelten seit 1. August 2020:

  • Alle Förderquoten in der Richtlinie werden um jeweils zehn Prozentpunkte angehoben. Damit sind für einzelne Maßnahmen bis 31.12.2021 Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich.
  • Als finanzschwache Kommunen, die von erhöhten Zuschüssen profitieren, gelten vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 solche, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
  • Im Rahmen der Bike+Ride-Offensive wurden weitere Fördermöglichkeiten geschaffen.