Erneuerbare Energien: Mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen für Bayern

Der Ministerrat hat eine neue Freiflächenverordnung beschlossen, mit der die bisherige Höchstgrenze für Genehmigungen pro Kalenderjahr mehr als verdoppelt wird.

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Rapsfeld mit Freiflächenphotovoltaik (Quelle: Fotolia)

Neben neuen Anreizen für Gaskraftwerke ist auch ein verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien wichtig, um die Versorgungs-sicherheit dauerhaft garantieren zu können. Bayern setzt dabei als Land mit hoher Sonneneinstrahlung vor allem auf Photovoltaik.

Der Ministerrat hat deshalb im Juni 2019 eine neue Freiflächenverordnung beschlossen, mit der die bisherige Höchstgrenze genehmigungsfähiger Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten Bayerns von 30 auf nun maximal 70 pro Kalenderjahr erhöht und damit mehr als verdoppelt wird.

Mehr Informationen:
Energie-Atlas Bayern:
PV-Freiflächenförderung auf landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten

Bayerische Staatsregierung:
Ministerratsbericht Juni 2019: Mehr erneuerbare Energien durch zusätzliche Freiflächen-Photovoltaikanlagen


Veröffentlicht: Juli 2019