"Stromkosten sparen mit energieeffizienter Beleuchtung" – Faltblatt überarbeitet

Seit September 2018 gelten in der Europäischen Union höhere Anforderungen an die Effizienz von Leuchtmitteln für den Hausgebrauch. Die Herstellung und der Import von Leuchtmitteln mit niedriger Energieeffizienz ist seitdem verboten (Der Verkauf von Lagerbeständen ist allerdings weiterhin erlaubt). Die schlechteste zulässige Effizienzklasse für Klarglasleuchtmittel ist nun die Effizienzklasse B. Für die meisten Halogen-Glühlampen bedeutet dies das Aus auf dem Markt.

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist dies kein Nachteil, denn in den letzten Jahren ist das Angebot an effizienten und günstigen LED-Lampen riesig geworden. Schon nach wenigen Monaten sind die etwas höheren Anschaffungskosten durch geringere Stromkosten eingespart.

Beim Kauf steht man vor den Fragen: Wieviel Watt soll die energieeffiziente Beleuchtung haben? Ist die Lichtfarbe warm genug? Wie groß soll der Abstrahlwinkel bei Spot-Beleuchtungen sein?

Das überarbeitete Faltblatt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt berät Sie bei der Suche nach der richtigen Beleuchtung. Ein beigelegtes Kärtchen für den Geldbeutel hilft, während des Einkaufs die richtige Entscheidung zu treffen.

Hier geht es zum Faltblatt:

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Faltblatt "Stromkosten sparen mit energieeffizienter Beleuchtung"