Förderung für Klimaschutzprojekte in kommunalen Einrichtungen

Städte und Gemeinden können ab dem 1.1.2018 wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen.

Das Bundesumweltministerium fördert mit der Kommunalrichtlinie die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten und die konkrete Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen. Zu den Schwerpunkten gehören Einstiegsberatungen, Klimaschutzkonzepte und das Klimaschutzmanagement. Aber auch die Umrüstung von Schulen, Kindergärten und Sporthallen auf LED sowie die Errichtung von Mobilitätsstationen oder die In-situ Stabilisierung von Abfalldeponien werden gefördert.

Für das anstehende Antragsfenster vom 1. Januar bis 31. März 2018 wurden Merkblätter redaktionell angepasst, indem Förderschwerpunkte konkreter gefasst wurden; die Bedingungen für die Förderung sind aber gleich geblieben. Anträge zur Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement sind ganzjährig bis zum 31. Dezember 2019 möglich.

Ausführliche Informationen finden Sie beim Projektträger Jülich. Hier erhalten Sie darüber hinaus eine ausführliche Beratung, auch zu weiteren Förderangeboten im Kommunalen Klimaschutz.

Projektträger Jülich:
Informationen zum Förderprogramm