Strengere Anforderungen für Heizung und Warmwasser

Per EU-Verordnung gibt es seit 2015 verpflichtend Energieverbrauchskennzeichnungen für Heizgeräte für Zentralheizungen sowie Warmwasseranlagen. Ab jetzt gelten strengere Anforderungen.

Viele Heizungen und Warmwasserbereiter sind veraltet – hier gibt es daher ein großes Einsparpotenzial an Energie, Energiekosten und Treibhausgas-Emissionen. Die verpflichtende Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte und Warmwasserbereiter und -speicher soll seit 2015 zusammen mit Ökodesign-Anforderungen dazu beitragen, diese Potenziale zu erschließen. Dabei werden stufenweise strengere Werte verordnet, was Verbraucher dabei unterstützt, energieffiziente Geräte und Anlagen zu wählen.

Die Kennzeichnung gibt die Energieeffizienz neuer Geräte und Anlagen unter einheitlichen Bedingungen an. Das ist beispielsweise bei der Heizung nützlich, wenn der Kauf eines neuen Heizgerätes ansteht. Die Kennzeichnung dient auch als einfach verständliche Entscheidungshilfe, wenn eine defekte Heizung schnell ersetzt werden muss.

Seit dem 26.9.2017 kommt im Bereich Warmwasser eine zusätzliche Energieeffizienzklasse A+ hinzu, die Klasse G entfällt. Auch im Bereich Heizgeräte und -anlagen gibt es Neuerungen, siehe Links unten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Umweltbundesamt (UBA):
Energieverbrauchskennzeichnung für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher
Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte (zu den Neuerungen siehe insbesondere "Auswirkungen auf das Produktangebot")

Veröffentlicht: 10.10.2017