Informationen zur Bauleitplanung für Windenergieanlagen

Ein neues Merkblatt fasst die wesentlichen Informationen für Städte und Gemeinden, Planer, Projektträger sowie Bürgerinnen und Bürger zusammen.

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© Bürgerwind Region Freudenberg GmbH

Im November 2014 wurde in Bayern die sog. 10 H-Regelung eingeführt. Danach kann eine Windenergieanlage im Außenbereich nur noch dann privilegiert errichtet werden, wenn ihr Abstand zu geschützten Wohngebieten mindestens zehn Mal so groß ist wie die Höhe der Anlage (Art.82 Abs.1 BayBO).

Somit soll zukünftig der kommunalen Bauleitplanung eine entscheidende Rolle für den Ausbau der Windenergie zukommen. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, in Bauleitplänen auch Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen, die den 10 H-Abstand unterschreiten.

Transparentes Verfahren und Einbindung der Bevölkerung

Bauleitpläne werden in einem transparenten Verfahren aufgestellt, das die Bevölkerung und betroffene Nachbargemeinden einbindet. Es kann die Interessen vor Ort zu einem Ausgleich bringen und die Windenergienutzung ermöglichen, wenn die Bevölkerung den Bau befürwortet.

Umfangreiche Planungshilfen für Kommunen

Ein neues Merkblatt „Bauleitplanung für Windenergieanlagen“ fasst nun wesentliche Informationen für Städte und Gemeinden, Planer und Projektträger sowie Bürgerinnen und Bürger zusammen.

Zusammen mit dem aktualisierten Windenergie-Erlass Bayern, dem Bayerischen Windatlas, der 3D-Analyse zur Simulation von Windenergieanlagen in der Landschaft, der Gebietskulisse Windkraft und den Anwendungshinweisen zur 10 H-Regelung stehen den Kommunen umfangreiche Planungshilfen im Energie-Atlas Bayern zur Verfügung.


Energie-Atlas Bayern:
Bayerischer Windatlas 2014
3D-Analyse 2016 (Kartenteil)

Bayerische Staatsregierung:
Windenergie-Erlass Bayern 2016

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI):
NEU: Merkblatt "Bauleitplanung für Windenergieanlagen"

Veröffentlicht: 12.08.2019