Neuer Windenergie-Erlass für Bayern seit 01.09.2016 in Kraft

Der Windenergie-Erlass liefert Orientierungshilfen und Hinweise zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs, der Erleichterung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie der Steuerung der vorgeschalteten Planungen. Die Fassung aus dem Jahr 2011 wurde am 01.09.2016 durch die Neufassung abgelöst. Der veränderte rechtliche Rahmen sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen der vergangenen Jahre haben eine Überarbeitung erforderlich gemacht. Der neue Windenergie-Erlass schafft Klarheit für Kommunen, Anlagenbetreiber sowie Planer.

Den Windenergie-Erlass Bayern und ergänzende Fachinformationen zum Vogel- und Fledermausschutz finden Sie auf der Seite „Genehmigung“ des Energie-Atlas Bayern:
Wind – Genehmigung