Man spricht von der Modernisierung von Wasserkraftanlagen, wenn die Ausbauleistung oder die Jahresarbeit bei einer sich im Betrieb befindlichen Wasserkraftanlage gesteigert wird, ohne dass sich Auswirkungen auf die Wasserstands- und Abflussverhältnisse ergeben. Solche Modernisierungen können ohne wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erfolgen.
Energiewende – geht doch!
Struktur des Anteils erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung in Bayern (2017: 44,1 %) mehr