Der Verbrauch von elektrischer Energie ist in Deutschland mit einer Stromsteuer belegt. Sie fällt an, wenn Strom aus dem Versorgungsnetz bezogen wird und beläuft sich laut Stromsteuergesetz auf 20,50 €/MWh bzw. 2,05 ct/kWh. Das mit der Einführung der Stromsteuer im Jahr 1999 verfolgte Ziel war es, Anreize für Verbraucher/innen zu schaffen, sparsamer mit Strom umzugehen und so die Stromversorgung insgesamt umweltfreundlicher zu gestalten.
Energiewende – geht doch!
Struktur des Anteils erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung in Bayern (2017: 44,1 %) mehr