Als Netzreserve werden zurückgehaltene Kraftwerkskapazitäten bezeichnet, die auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber zum Zweck der Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems z. B. für die Behebung von Netzengpässen oder für die Spannungshaltung eingesetzt werden. Der Bedarf an erforderlicher Netzreservekapazität wird von der Bundesnetzagentur auf Basis der von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich vorzulegenden Systemanalysen festgelegt. Durch eine verbesserte Systemintegration der erneuerbaren Energien und den Netzausbau kann der Bedarf an solchen Reservekapazitäten in Zukunft reduziert werden.
Energiewende – geht doch!
Struktur des Anteils erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung in Bayern (2017: 44,1 %) mehr