Das Energieleitungsausbaugesetz befasst sich mit dem Ausbau der Höchstspannungsnetze. Es definiert konkrete Leitungsvorhaben, die der Integration von Strom aus erneuerbare Energien, der besseren Vernetzung im europäischen Energiemarkt, dem Anschluss neuer Kraftwerke oder der Vermeidung struktureller Engpässe im Übertragungsnetz dienen.