Energiegestehungskosten beziffern die Kosten, die für die Umwandlung einer Primärenergieform in Strom oder Wärme anfallen. Sie werden in €/MWh oder ct/kWh angegeben und setzen sich aus kapitalgebundenen, betriebsgebundenen, verbrauchsgebundenen (u. a. Brennstoffkosten) und sonstigen Kosten zusammen. Man unterscheidet bei Energiegestehungskosten Stromgestehungskosten und Wärmegestehungskosten.
Energiewende – geht doch!
Struktur des Anteils erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung in Bayern (2017: 44,1 %) mehr