Genehmigung

Die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 50 m unterliegt der baurechtlichen Genehmigungspflicht. Hiervon ausgenommen sind lediglich Kleinwindkraftanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m. Windkraftanlagen, die höher sind als 50 m, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die rechtlichen Grundlagen sind in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen festgelegt. So gehören u. a. auch die Vorschriften des Naturschutzrechts mit den Regelungen zum Schutz des Landschaftsbildes oder zum Schutz von Pflanzen- und Tierarten zum Genehmigungsverfahren.

Um den Planungsprozess zu optimieren, empfiehlt es sich, dass sich der Antragsteller vorab an die Gemeinde und/oder an das zuständige Landratsamt wendet.

Kleinwindanlagen mit einer Höhe bis zu 10 m:
Auch ohne baurechtliche Genehmigungspflicht sollte bei Kleinwindanlagen in jedem Fall frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Bauamt sowie mit den Nachbarn aufgenommen werden.

Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe bis zu 50 m Höhe:
Für die baurechtliche Genehmigung sind die Antragsunterlagen bei der jeweiligen Standortgemeinde einzureichen. Die Gemeinde ist entweder selbst Genehmigungsbehörde (kreisfreie Gemeinden, Große Kreisstädte oder einige bestimmte kreisangehörige Gemeinden, denen durch Rechtsverordnung die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden) oder sie leitet die Unterlagen an das zuständige Landratsamt weiter.

Windkraftanlagen, die höher als 50 m sind:
Für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Gemeinde) zuständig, bei der auch der Antrag auf Genehmigung einzureichen ist.

Neu: Windenergie-Erlass Bayern

Der am 20.12.2011 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene Windenergie-Erlass Bayern gibt Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (siehe "Links und Downloads"). Die neuen Regelungen ermöglichen transparentere, schnellere und unbürokratischere Genehmigungsverfahren.

Für die Genehmigung eines Vorhabens ist auch ein Blick auf die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Windkraft hilfreich, da solche Gebiete Priorität beim Bau von Windkraftanlagen genießen. Im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern können Sie sich diese Gebiete für Ihre Region anzeigen lassen.

Nähere Informationen zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen und zur Genehmigungspflichtigkeit finden Sie auch im Bayerischen Windatlas.

Links und Downloads

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (Windenergie-Erlass Bayern)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT):
Bayerischer Windatlas
(Kapitel 7 "Rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windkraftanlagen", S. 33 ff.)
Bayerisches Staatsministerium des Innern (StMI):
Bauplanungsrechtliche Beurteilung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
(Kapitel 2.5. Windenergieanlagen, S. 8 ff.)

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