Gebietskulisse Windkraft als Umweltplanungshilfe für Kommunen
Die Gebietskulisse Windkraft weist bayernweit Flächen aus, in denen Windkraftnutzung voraussichtlich möglich ist. Über 40 Kriterien wurden eingearbeitet und die Flächen immissions- und naturschutzfachlich vorgeprüft. Weitere, örtlich bedeutsame Aspekte bringen die Kommunen ein, wenn sie die Windkraftnutzung konkret planen - die Gebietskulisse Windkraft dient dabei als Umweltplanungshilfe.
- Was zeigt die Gebietskulisse Windkraft?
- Die Gebietskulisse Windkraft ist eine Karte im Maßstab 1:100.000. Sie weist ausreichend windhöffige Flächen aus, in denen die Nutzung von Windkraft voraussichtlich möglich ist. Daher gehen nur Flächen mit einer Windgeschwindigkeit über 4,5 m/s in 140 m Höhe in die Gebietskulisse Windkraft ein (Bayerischer Windatlas, 2010). Folgende Flächenkategorien werden unterschieden:
Grün: Hier ist Windkraft voraussichtlich möglich. Dabei wird noch einmal nach der Windhöffigkeit unterschieden: hellgrün - mittlere Windgeschwindigkeit von 4,5 bis 4,9 m/s in 140 m Höhe, dunkelgrün - 5 m/s in 140 m Höhe.
Gelb: Auf diesen Flächen ist Windkraftnutzung nur im Einzelfall eventuell möglich.
Orange: In Vogelschutzgebieten nach den europäischen Schutzbestimmungen ist die Windenergienutzung ausgeschlossen, wenn Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigt werden.
Rot: Windkraftnutzung ist hier voraussichtlich nicht möglich.
- Wie wurde die Gebietskulisse erstellt und auf welchen fachlichen Grundlagen basiert sie?
- Für die Gebietskulisse Windkraft wurden Umwelt-Fachdaten aus 47 Themenbereichen mit einem Geographischen Informationssystem (GIS) verrechnet: So wurden um Siedlungen herum Abstände eingearbeitet, die z.B. im Hinblick auf den Lärmschutz als unproblematisch erachtet werden. Auch Natur-, Landschafts- und Vogelschutzgebiete und andere Aspekte des Naturschutzes wurden berücksichtigt, ebenso Belange des Trinkwasserschutzes, der Rohstoffsicherung und des Erdbebendienstes. Im Hinblick auf eine effiziente naturschutzfachliche Vorprüfung wurden auch Abstände zu Verkehrswegen (in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde) sowie zu Hochspannungsleitungen und Umspannwerken (in Abstimmung mit den Netzbetreibern) berücksichtigt.
Die Flächen der Gebietskulisse Windkraft wurden immissions- und naturschutzfachlich vorgeprüft. Grundlage dafür bilden die Vorgaben der "Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) – Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" vom 20.12.2011. - Wozu dient die Gebietskulisse Windkraft?
- Die Gebietskulisse Windkraft ist eine bayernweite Umweltplanungshilfe für Kommunen im Maßstab der Regionalplanung (1:100.000). Sie bietet eine Grundlage für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne vor Ort, die die Planungen detaillierter, bis hin zu konkreten Einzelflächen darstellen. Weitere Planungsgrundlage sind die Regionalpläne. Die Gebietskulisse Windkraft greift nicht in die Planungshoheit der Kommunen ein.
Im Zuge dieser kommunalen Planungen sind je nach regionalen Besonderheiten weitere Kriterien zu berücksichtigen: Zum Beispiel können Fernmeldeeinrichtungen, Richtfunkstrecken, unterirdische Kabel- und Leitungstrassen, Vorbehaltsgebiete Gewerbe, Untersuchungsraum Straßenneubau, Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutzgebiete relevant sein. Auch die Topographie und weitere lokale Besonderheiten spielen möglicherweise eine Rolle.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat durch die Anhebung der Flughöhe des Nachttiefflugsystems grundsätzlich die Errichtung von Bauwerken bis zu einer Höhe von 213 Metern über Grund – vorbehaltlich sonstiger militärischer Belange – unter dem Nachttiefflugsystem ermöglicht.
Für die konkrete Standortbeurteilung ist u.a. die Erstellung eines Windgutachtens unerlässlich, um den zu erwartenden Windertrag zu ermitteln. Die mittlere Windgeschwindigkeit kann einen ersten Anhaltspunkt liefern, reicht allein jedoch nicht aus. - Wie geht es weiter?
- Seit Mitte Mai 2012 steht die Gebietskulisse Windkraft - nach einer dreimonatigen Prüf- und Planungsphase für Kommunen - auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Auch weiterhin wird die Gebietskulisse Windkraft fortlaufend fortgeschrieben. Derzeit gibt es folgende Arbeitsschwerpunkte:
Einarbeitung von Rückmeldungen der Kommunen
Ergänzung von Zusatzinformationen z.B. zu den Stromleitungen
Gezielte Überarbeitung der "sensibel zu behandelnden Flächen" (gelb), insbesondere der Landschaftsschutzgebiete
Erarbeitung von Fachgrundlagen zum Artenschutz und zum Landschaftsbild
- Ist die Windkraftnutzung in Landschaftsschutzgebieten möglich?
- Die Windkraftnutzung in Landschaftsschutzgebieten ist grundsätzlich erst nach einer Verordnungsänderung möglich, da die Verordnung in der Regel einen Erlaubsvorbehalt für die Errichtung baulicher Anlagen enthält und die Erlaubnis nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden kann.
Vorrangig sollen "grüne Flächen" außerhalb der Landschaftsschutzgebiete genutzt werden. Soweit das Angebot nicht ausreicht und dies mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes zu vereinbaren ist, hat der Verordnungsgeber verschiedene Möglichkeiten, die Zulassung von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet zu regeln: Sinnvoll ist vor allem eine Zonierung der Landschaftsschutzgebiete, da nur durch eine fundierte Planung der Schutzzweck erhalten bleiben kann. Möglich ist die Ausweisung von zwei bzw. drei Zonen, also von Ausschluss- und Ermöglichungsflächen und ggf. von zusätzlichen Flächen mit Einzelfallprüfung. Dagegen ist eine punktuelle Öffnung oder eine Verkleinerung der Landschaftsschutzgebiete nicht zu empfehlen. Verordnungsgeber sind die Landkreise, kreisfreien Gemeinden bzw. die Bezirke.
Im Modellprojekt Altmühltal wurde ein Beispiel für eine Zonierung der Landschaftsschutzgebiete erarbeitet, die auch den Schutzzweck in der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes berücksichtigt.
Naturpark Altmühltal:
Modellprojekt „Standortfindung für Windkraftanlagen im Naturpark Altmühltal" (Zonierungskonzept) - Wie sind militärische Belange zu berücksichtigen?
- Bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) sind luftverkehrsrechtliche Aspekte zu beachten. Militärische, flugbetriebliche Erfordernisse sind zum Erhalt der Flugsicherheit und der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte stets vorrangig zu berücksichtigen. Die militärischen Luftfahrtbehörden sind Ansprechpartner für die Einleitung der notwendigen Überprüfungen.
Im Hinblick auf die Energiewende wurde die Untergrenze des Nachttiefflugsystems der Bundeswehr bezüglich Bauhöhenbeschränkungen durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf 213 m Höhe über Grund angehoben, um mögliche Konflikte mit dem Ausbau der Windenergie zu minimieren. Dennoch können WEA durch ihre Höhe und ihre Bauelemente militärische Belange beeinträchtigen, beispielsweise im Nahbereich von Flugplätzen (Kontrollzone; Flugsicherungsradar) oder im Bereich von Radaranlagen zur Luftverteidigung (i. d. R. bis 35 km), wenn sie für das elektromagnetische Strahlungsfeld verschattungswirksam sind. In militärischen Schutzbereichen werden Baugenehmigungen i. d. R. grundsätzlich nicht erteilt oder es ist mit weitreichenden Einschränkungen / Auflagen zu rechnen (Ausschlussbereiche). In militärischen Interessenbereichen (Flugbetrieb, Luftverteidigung, Funkaufklärung, Funkerprobung und Vermessung) ist eine Einzelfallbetrachtung des beantragten Bauwerks erforderlich. Diese kann in eine Ablehnung, eine Genehmigung oder eine Genehmigung mit Einschränkungen / Auflagen (z. B. Bauhöhenbeschränkung) münden. Die Verträglichkeit von WEA mit militärischen Radaranlagen, Übungsräumen, Schutzbereichen und Interessengebieten ist daher grundsätzlich zu prüfen. Wir weisen darauf hin, dass die im Energie-Atlas Bayern dargestellten militärischen Schutzbereiche nicht sämtliche militärischen Belange abdecken (z. B. werden Nachttiefflugstrecken für Hubschrauber aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht). Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen (s.u.) wird empfohlen.
Ansprechpartner für Fragen zu militärischen Belangen hinsichtlich der Genehmigung von Windenergieanlagen sowie der Planung von Kommunen zur Windenergienutzung:
Wehrbereichsverwaltung Süd
-Außenstelle München-
Dachauerstrasse 128
80637 München
Tel.:089-1249-0
Fax: 089-1249-22 09
E-Mail: WBVSuedASt3@bundeswehr.org
Als Ansprechpartner für die Bewertung rein flugbetrieblicher Aspekte wurde eine Arbeitsgruppe "Bundeswehr und Windenergie" im Luftwaffenamt eingerichtet:
Luftwaffenamt
Abteilung Flugbetrieb der Bundeswehr
Dezernat C
Luftwaffenkaserne Wahn 501/11
Postfach 906110
51127 Köln
Tel.: 02203-908-6564 oder 5368
E-Mail: LwAAbtFlBtrbBw@bundeswehr.org
LwALuftfahrthindernisse@bundeswehr.org
Layer "Militärische Schutzbereiche" im Kartenteil
Bundesministerium der Verteidigung:
Vortrag "Bundeswehr & Windenergieanlagen"
Hans-L. Rau Beratung - Mediation Flugbetrieb und Windenergie:
Vortrag "Flugbetrieb und Windenergie" - Welche Bedeutung haben die Pufferbereiche um die Bayerischen Erdbebenmessstationen, die seismologischen Stationen der BGR und die Wetterradarstationen des DWD?
- Die Pufferbereiche stellen Empfehlungen dar und sind nicht grundsätzlich als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu betrachten. Über die Möglichkeit der Errichtung einer Windkraftanlage innerhalb der gepufferten Bereiche ist im Einzelfall zu entscheiden. Sind innerhalb der Standortplanung für Windkraftanlagen Grenzbereiche derartiger Messstation betroffen, sollte frühzeitig Kontakt mit dem jeweiligen Betreiber aufgenommen werden.
Erläuterungen zu den im Energie-Atlas dargestellten Pufferbereichen:
Bayerische Erdbebenmessstationen
Bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft, liegen gewisse Restriktionen vor. Für 19 der 21 Erdbebenmessstationen wurde der Abstand zu einer WKA mit einem Radius von 2 km festgelegt. Zu den zwei Breitbandstationen, die in das Netzwerk des internationalen Erdbebendienstes eingebunden sind, soll ein Abstand mit dem Radius von 5 km eingehalten werden.
Seismologische Stationen der BGR
Auf Grund der äußerst sensiblen Messtechnik liegen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft, gewisse Restriktionen vor. Für das GERES-Array am Sulzberg wird ein Abstand von 15 km empfohlen, für die übrigen Breitbandstationen 10 km.
Wetterradarstationen des DWD
Windenergieanlagen (WEA) können insbesondere die Messwerte von Wetterradarsystemen negativ beeinflussen. Daher fordert der DWD für die Errichtung von WEA im Umfeld von Wetterradarstationen bestimmte Restriktionen: Abstandsradius von 5 km, eventuell Höhenbeschränkungen bis 15 km Abstand, Abstand zu Windprofiler-Radarsystemen nach Einzelfallprüfung. Der Deutsche Wetterdienst ist grundsätzlich als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) zu beteiligen.
Deutscher Wetterdienst (DWD):
Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes - Welche Rolle spielen landschaftsprägende Denkmäler bei der Planung von Windenergieanlagen?
- Raumwirksame Planungen, insbesondere im Energie-, Gewerbe- und Verkehrssektor berühren häufig landschaftsprägende Denkmäler. Die Stellungnahme der Denkmalpflege als Träger öffentlicher Belange ist in diesen Fällen einzuholen. Im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern können Sie die landschaftsprägenden Denkmäler für Ihre Region anzeigen lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Fachdateninformation, die Sie dort über den i-Button im aufgeklappten Menu aufrufen können.
"Landschaftsprägende Denkmäler" im Kartenteil
Ansprechpartner für Fragen:
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München
Telefon 089/21 14-0
http://www.blfd.bayern.de/
Nutzung der Gebietskulisse Windkraft
Aufgrund des bayernweiten Ansatzes wurde die Gebietskulisse Windkraft ohne ergänzende Luftbildauswertung und Begehungen vor Ort durchgeführt. Die Gebietskulisse Windkraft erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll allein einer ersten Orientierung dienen. Sie ist keine amtliche Auskunft, keine Zusage und ersetzt nicht das immissionsschutzrechtliche oder andere Genehmigungsverfahren. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus der Gebietskulisse Windkraft nicht ableiten. Wer die Gebietskulisse Windkraft nutzt, erklärt damit seinen Verzicht auf Ersatzansprüche aller Art. Die Gebietskulisse Windkraft greift nicht in die Planungshoheit der Kommunen ein.
Erläuterungen und Nutzungsbedingungen "Gebietskulisse Windkraft"
Gebietskulisse Windkraft
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- Wichtiger Hinweis zum Ausdruck von Kartenausschnitten!
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– Internet Explorer ab Version 9.0,
– Mozilla Firefox ab Version 10.0
Neben diesen Browsern empfehlen wir die Verwendung der mobilen Mozilla Firefox-Version Firefox Portable. Diese kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden.
Kartenausdrucke über Screenshots sind ebenfalls fehlerfrei.
Links und Downloads
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Umwelt und Gesundheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (Windenergie-Erlass Bayern)
Anlage Luftverkehr zum Windenergie-Erlass Bayern
Bayerische Staatsregierung:
Energie-Atlas Bayern: Wind – So geht's
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT):
Bayerischer Windatlas
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Merkblatt "Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen"
Deutscher Wetterdienst (DWD):
Informationen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Nahbereich der Messsysteme des Deutschen Wetterdienstes
Naturpark Altmühltal:
Modellprojekt „Standortfindung für Windkraftanlagen im Naturpark Altmühltal" (Zonierungskonzept)